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Was Sie Wissen müssen

Kosten beim Import

Zölle und Steuern

 

Zölle

 

Zölle sind Abgaben, die beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union (EU) erhoben werden. Innerhalb der EU besteht eine Zollunion, sodass beim Warenaustausch zwischen Mitgliedstaaten keine Zölle anfallen. Bei Warenimporten aus Drittstaaten (z.B. China, USA) können jedoch Zölle anfallen.

Dabei gibt es verschiedene Arten von Zöllen, die jeweils unterschiedliche Ziele verfolgen:

Ein Fiskal- oder Finanzzoll ist eine spezielle Art von Zollabgabe, deren Hauptzweck es ist, die Staatseinnahmen zu erhöhen. Dabei geht es nicht um den Schutz der heimischen Wirtschaft, sondern schlicht darum, durch die Erhebung von Zöllen zusätzliche finanzielle Mittel für den Staatshaushalt zu generieren. Solche Zölle werden typischerweise auf Waren erhoben, die regelmäßig importiert werden und bei denen keine besondere Gefahr für die eigene Wirtschaft besteht.

Ein Schutzzoll hingegen verfolgt ein anderes Ziel: Er soll die heimische Wirtschaft vor der Konkurrenz durch günstigere Importwaren aus dem Ausland schützen. Werden beispielsweise bestimmte Produkte im Ausland deutlich billiger produziert und nach Deutschland oder ein anderes Land importiert, könnte die einheimische Industrie in Bedrängnis geraten. Ein Schutzzoll erhöht den Preis der Importware, sodass sie weniger attraktiv für die Verbraucher wird und die Nachfrage nach inländischen Produkten stabil bleibt. Dies soll Arbeitsplätze sichern und wirtschaftliche Abhängigkeiten reduzieren.

Ein Antidumpingzoll ist eine Sonderform des Schutzzolls, der speziell auf Produkte angewendet wird, die zu extrem niedrigen Preisen in ein Land eingeführt werden. Oft passiert das, weil Hersteller im Ausland ihre Waren unter Produktionskosten verkaufen – ein Vorgehen, das als „Dumping“ bezeichnet wird. Diese Preisstrategie dient häufig dazu, die einheimische Konkurrenz auszuschalten, indem deren Preise unterboten werden. Der Antidumpingzoll erhöht den Preis dieser „gedumpten“ Produkte künstlich und gleicht den unfairen Wettbewerb aus. Ziel ist es, die heimische Wirtschaft vor unlauterem Handel zu schützen und sicherzustellen, dass faire Wettbewerbsbedingungen herrschen. 

 

Ab welchem Betrag fallen Zölle an?

Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 150 Euro, zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer. Abgaben von weniger als 1 Euro werden jedoch nicht erhoben.

Bei der Feststellung, ob Warenwertgrenzen eingehalten sind, ist der Gesamtwert der Ware ausschlaggebend. Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet.

Ausgenommen von der Zollfreiheit und anfallender Verbrauchsteuern sind jedoch:

  • Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke
  • Tabak und Tabakwaren
  • Parfüms und Eau de Toilette

    Was sind Zolltarifnummer und welche gibt es?

    Zolltarifnummern werden für die Kennzeichnung von Waren im internationalen Handelsverkehr eingesetzt und dienen unterschiedlichen Zwecken:

    • für die Zollanmeldung von Ex- und Importen;
    • für die Ermittlung von Einfuhrabgaben;
    • als Grundlage für die Preiskalkulation;
    • für die statistische Erfassung im Rahmen der Außenhandelsstatistik.

     

    Die Zolltarifnummer (auch Warennummer oder TARIC-Code genannt) dient zur Identifizierung der importierten Ware. Sie bestimmt: 

    1. Den Zollsatz (der Prozentsatz, mit dem der Zoll berechnet wird).
    2. Ob bestimmte Waren zollfrei sind.
    3. Die statistische Erfassung von Importen und Exporten.

      Weitere Infos zu den verschiedenen Zolltarifnummern finden sie unter www.zolltarifnummern.de

      Wie berechnet sich der Zollbetrag?

      Der Zollsatz ist von Tarifnummer zu Tarifnummer unterschiedlich. Somit gibt es auch Zolltarifnummern bei denen kein Zoll anfällt.

       

      Berechnungsschritt Einbezogene Werte Betrag in Euro
      Ermittlung des Zollwertes Rechnungspreis 10.000,00
        +Beförderungskosten 1.000,00
        = Zollwert 11.000,00
      Berechnung des Zollbetrages

      Zollwert x Zollsatz = Zollbetrag

      11.000 x 5,6%* = 616,00

       

      616,00

      Steuern

       

      Einfuhrumsatzsteuer

      Die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer ist ein Steuerbetrag, der bei der Einfuhr von Waren, Gütern und Dienstleistungen aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland gezahlt werden muss und wird von der Zollverwaltung erhoben. Für diese Steuer gelten dieselben gesetzlichen Vorschriften wie für Zölle. Weitgehend entspricht die Einfuhrumsatzsteuer der Mehrwertsteuer. Das Ziel der Einfuhrumsatzsteuer ist es, dass die eingeführten Waren nicht ohne Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen. Hierbei ist absolut unerheblich, ob die Einfuhr von Waren durch ein Unternehmen oder eine Privatperson erfolgt.

      Was ist die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)?

      Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren, Gütern und Dienstleistungen aus Drittländern (also Ländern außerhalb der EU, z. B. China) in die Bundesrepublik Deutschland erhoben wird. Sie wird von der Zollverwaltung erhoben und unterliegt denselben gesetzlichen Vorschriften wie Zölle.

       

      Warum gibt es die Einfuhrumsatzsteuer?

      Die EUSt dient dazu, eine steuerliche Gleichbehandlung zwischen importierten und in Deutschland verkauften Waren sicherzustellen. Ohne diese Steuer könnten eingeführte Waren günstiger angeboten werden als Waren, die innerhalb der EU produziert und regulär mit Umsatzsteuer belastet werden.

       

      Wer muss die Einfuhrumsatzsteuer zahlen?

      Es ist unerheblich, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder eine Privatperson erfolgt – in jedem Fall fällt die EUSt an.

       

      Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer?

      Die Sätze der EUSt sind an die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) in Deutschland angepasst:

      • 19 % für die meisten Waren
      • 7 % für bestimmte Waren, z. B. Bücher, Lebensmittel oder Kunstgegenstände

       

      Was bedeutet die Einfuhrumsatzsteuer für Unternehmen?

      Für Unternehmen ist die EUSt grundsätzlich kein Kostenfaktor, da sie als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden kann. Dadurch kann sie in der Umsatzsteuervoranmeldung erstattet werden.

      Für Privatpersonen hingegen stellt sie eine zusätzliche Belastung dar, die beim Zoll oder über den Paketdienst bezahlt werden muss.

       

      Unter www.zolltarifnummern.de finden Sie alle Zolltarifnummern und die dazugehörigen Zollsätze.

       

       

       

      Wie berechnet sich der Gesamtbetrag der Einfuhrabgaben?

      Berechnungsschritt Einbezogene Werte Betrag in Euro
      1. Ermittlung des Zollwerts Rechnungspreis der Ware 10.000,00
      + Transportkosten bis zur EU-Grenze 1.000,00
      = Zollwert = 11.000,00
      2. Ermittlung des Zollsatzes

      Angewandter Zollsatz auf die Ware

      (Der Zollsatz von 5,6 % ist ein Beispielwert. Der tatsächliche Zollsatz richtet sich nach der Zolltarif-nummer der Ware.)

      z.B.: 5,6%
      3. Berechnung des Zollbetrags Zollwert * Zollsatz  
      11.000,00 * 5,6%  
      = Zollbetrag = 616,00
      =

      = Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer

      = 11.616,00
      4. Ermittlung der Einfuhrumsatzsteuer Die Einfuhrumsatzsteuer wird mit dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 % berechnet.

       

      19%

      5. Berechnung des Einfuhrumsatzsteuer-

           Betrag

      Bemessungsgrundlage * 19%  
      11.616,00 * 19%  
      = Einfuhrumsatzsteuer-Betrag = 2.207,04
      6. Ermittlung der Gesamteinfuhrabgaben Zollbetrag + Einfuhrumsatzsteuer-Betrag  
        616,00 + 2.207,04  
        = Gesamtbetrag = 2.823,04

       

       

      Verbrauchsteuer

      Die Verbrauchsteuer ist eine Steuer, die auf bestimmte Waren erhoben wird, die in Deutschland verbraucht oder genutzt werden. Sie dient in erster Linie dazu, den Konsum bestimmter Produkte zu regulieren und zusätzliche Staatseinnahmen zu generieren. Verbrauchsteuern gelten sowohl für im Inland hergestellte als auch für importierte Waren und müssen bei der Einfuhr aus Drittländern (z. B. China) entrichtet werden.

      Welche Waren unterliegen der Verbrauchsteuer?

      Nicht alle Waren sind verbrauchsteuerpflichtig. Die Steuer betrifft vor allem Produkte, die in großem Umfang konsumiert werden oder deren Verbrauch politisch reguliert werden soll. Dazu gehören:

      • Alkoholische Getränke (z. B. Bier, Wein, Spirituosen)
      • Tabakwaren (Zigaretten, Zigarren, Tabak)
      • Energieträger und Kraftstoffe (z. B. Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas, Strom)
      • Kaffee und kaffeehaltige Produkte

      Wie wird die Verbrauchsteuer berechnet?

      Die Höhe der Verbrauchsteuer ist nicht einheitlich geregelt, sondern hängt von der jeweiligen Produktkategorie ab. In vielen Fällen wird sie nicht prozentual am Warenwert berechnet, sondern als fester Betrag pro Mengeneinheit (z. B. pro Liter, Kilogramm oder Stück).

      Ein Beispiel für verschiedene Verbrauchsteuern:

      • Biersteuer: Je nach Stammwürzegehalt des Bieres, ab 0,787 € pro Hektoliter und Grad Plato
      • Tabaksteuer: Bei Zigaretten beträgt sie aktuell mindestens 19,8 Cent pro Stück plus 9,47 % des Kleinverkaufspreises
      • Energiesteuer auf Benzin: 65,45 Cent pro Liter

      Verbrauchsteuer beim Import von Waren

      Wenn verbrauchsteuerpflichtige Waren aus einem Drittland nach Deutschland eingeführt werden, muss die Verbrauchsteuer zusätzlich zu Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Die Berechnungsformel für den Gesamtbetrag sieht folgendermaßen aus:

      (Warenwert + Versandkosten + Zollabgaben) × Einfuhrumsatzsteuer + Verbrauchsteuer

       

      Ein Beispiel:

      Ein Händler importiert 100 Liter Whisky aus China. Der Warenwert beträgt 1.000 €, die Versandkosten 100 € und der Zollsatz beträgt 10 %. Die Verbrauchsteuer auf Spirituosen beträgt 13,03 € pro Liter Alkohol.

      1. Zollabgaben: (1.000 € + 100 €) × 10 % = 110 €
      2. Einfuhrumsatzsteuer: (1.000 € + 100 € + 110 €) × 19 % = 230,90 €
      3. Verbrauchsteuer: 100 Liter × 13,03 € = 1.303 €
      4. Gesamtkosten: 1.000 € + 100 € + 110 € + 230,90 € + 1.303 € = 2.743,90 €

       

      Wer muss die Verbrauchsteuer zahlen?

      • Unternehmen, die verbrauchsteuerpflichtige Waren importieren, müssen die Verbrauchsteuer im Rahmen der Einfuhrabwicklung beim Zoll entrichten.
      • Privatpersonen, die solche Waren in großen Mengen aus Drittländern einführen, sind ebenfalls verbrauchsteuerpflichtig.
      • Bei kleineren Mengen, z. B. Tabakwaren oder Alkohol aus nicht kommerziellen Reisen, gibt es Freigrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um eine Steuerzahlung zu vermeiden.

      Besondere Regelungen und Steuererstattung

      Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen eine Steuererstattung oder Steuerbefreiung erhalten, wenn die Waren für besondere Zwecke genutzt werden (z. B. für die Weiterverarbeitung oder den Export).

      Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen!

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      Ihr Ansprechpartner:

      Guido Hogenkamp

      Key Account Manager
      DIG Deutsche lmport Gesellschaft mbH
      Bocholt, Deutschland

       

      +49 2871 188457
       info@digmbh.com