INCOTERMS 2025
International Commercial Terms 2025
Im weltweiten Im- und Export Handel dienen die International Commercial Terms von 2025 (Incoterms 2025) der Regulierung von handelsüblichen Vertragsformulierungen. Die von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce ICC) entwickelten Incoterms definieren die Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragspartner im internationalen Warenhandel. Mit der Aufnahme von Incoterms in den jeweiligen Handelsvertrag können im Falle des Falles Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Eine der wichtigsten Funktionen von Incoterms ist die Definition, ab welchem Zeitpunkt die Haftung bei Verlust oder der Beschädigung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Im Folgenden gehen wir auf alle Incoterms ausführlich ein.
Die Incoterms sind weltweit anerkannte Regelungen, die klare Standards für die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern im internationalen Warenhandel schaffen. Entwickelt von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC), definieren sie, wer für Transport, Versicherung, Zölle und Risiken verantwortlich ist, und ab wann die Haftung für Verlust oder Beschädigung der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Das Hauptziel der Incoterms besteht darin, Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten zwischen Handelspartnern zu vermeiden, indem sie einheitliche Vertragsgrundlagen schaffen. Dies ist besonders im internationalen Handel von Bedeutung, wo unterschiedliche Rechtssysteme und Sprachen aufeinandertreffen, da die Incoterms die Kommunikation erleichtern und für Klarheit sorgen.
Zwei zentrale Elemente der Incoterms sind der Lieferort und der Gefahrenübergang. Der Lieferort markiert den Punkt, an dem der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wobei dies je nach gewähltem Incoterm das Werk des Verkäufers (z. B. bei EXW), ein Hafen oder Terminal (z. B. bei FCA oder CIF) oder der endgültige Bestimmungsort beim Käufer (z. B. bei DDP oder DPU) sein kann. Der Gefahrenübergang beschreibt den Moment, ab dem der Käufer das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware trägt. Dieser Übergang erfolgt oft am gleichen Punkt wie die Lieferung, wie zum Beispiel bei FOB beim Verladen auf das Schiff oder bei DAP bei Ankunft der Ware am Zielort. In einigen Fällen, etwa bei CPT oder CIF, übernimmt der Käufer das Risiko jedoch bereits früher, während der Verkäufer die Transportkosten weiterhin trägt.
Die Incoterms spielen eine entscheidende Rolle im internationalen Handel, da sie nicht nur die Verantwortlichkeiten klar definieren, sondern auch die Organisation des Warenverkehrs erheblich erleichtern. Durch die Verwendung dieser einheitlichen Standards können Unternehmen effizienter arbeiten und potenzielle Konflikte im Vorfeld minimieren. Ein vertieftes Verständnis der verschiedenen Incoterms und ihrer spezifischen Regelungen ist daher unerlässlich, um die Risiken und Kosten im internationalen Handel optimal zu steuern.

Was bedeuten die einzelnen Incoterms?
Incoterm | Beschreibung: | Lieferort: | Gefahrenübergang: |
DDP | Der Incoterm DDP „Delivered Duty Paid“ / „Geliefert verzollt“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den vereinbarten Zielort liefert und alle Kosten, einschließlich Zölle und Steuern, trägt. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht erst am Zielort auf den Käufer über. | Benannter Zielort | Am Zielort nach Verzollung. |
DAP | Der Incoterm DAP „Delivered At Place“ / „Geliefert benannter Ort“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den benannten Zielort liefert, jedoch nicht entlädt. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware am Zielort zur Entladung bereitgestellt ist. Der Käufer trägt die Kosten für die Entladung und weitere Schritte. | Benannter Zielort | Am Zielort, bereit zur Entladung. |
DPU | Der Incoterm DPU „Delivered At Place Unloaded“ / „Geliefert benannter Ort entladen“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den benannten Zielort liefert und entlädt. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware entladen ist. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken bis zu diesem Punkt. | Benannter Zielort, entladen | Nach Entladung am Zielort. |
CIP | Der Incoterm CIP „Carriage and Insurance Paid To“ / „Frachtfrei versichert bis“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den ersten Frachtführer liefert und die Transportkosten sowie eine Versicherung bis zum benannten Zielort trägt. Die Gefahr geht bereits mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über. | Zielort, Transportkosten und Versicherung bis dorthin vom Verkäufer getragen | Bei Übergabe an den ersten Frachtführer |
CPT | Der Incoterm CPT „Carriage Paid To“ / „Frachtfrei bis“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den ersten Frachtführer liefert und die Transportkosten bis zum benannten Bestimmungsort trägt. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht jedoch bereits mit der Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über. | Zielort, Transportkosten bis dorthin vom Verkäufer getragen | Bei Übergabe an den ersten Frachtführer |
CIF | Der Incoterm CIF „Cost, Insurance and Freight“/“Kosten, Versicherung und Fracht“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen sowie die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind. | Bestimmungshafen (Kosten und Versicherung) | Nach Verladung auf das Schiff |
CFR | Der Incoterm CFR „Cost and Freight“ / „Kosten und Fracht“ bedeutet, dass der Verkäufer die Transportkosten bis zum benannten Bestimmungshafen trägt. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht jedoch bereits beim Verladen an Bord des Schiffs im Verschiffungshafen auf den Käufer über. | Bestimmungshafen (Kosten) | Nach Verladung auf das Schiff. |
FOB | Der Incoterm FOB „Free On Board“ / „Frei an Bord“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten. | An Bord des Schiffs im Verschiffungshafen | Nach Verladung auf das Schiff. |
FAS | Der Incoterm FAS „Free Alongside Ship“ / „Frei Längsseite Schiff“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware längsseits des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen bereitstellt. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung geht auf den Käufer über, sobald die Ware längsseits des Schiffs ist. Der Käufer trägt die Verladekosten und alle weiteren Kosten. | Längsseite des Schiffs im Verschiffungshafen | Mit Ablieferung an die Längsseite des Schiffs |
FCA | Der Incoterm FCA „Free Carrier“ / „Frei Frachtführer“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den vom Käufer benannten Frachtführer oder an einen anderen benannten Ort liefert. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Frachtführer übergeben wurde. | Benannter Ort (z. B. Lager, Terminal) | Mit Übergabe an den Frachtführer |
EXW | Der Incoterm EXW „Ex Works“ / „Ab Werk“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an seinem Werk oder Lager bereitstellt. Der Käufer übernimmt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten und Risiken, einschließlich der Verladung, des Transports und der Zollabwicklung. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht bereits mit der Bereitstellung auf den Käufer über. | Werk oder Lager des Verkäufers | Mit Bereitstellung der Ware am Werk oder im Lager |
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