Zoll-Zahlungen
Definition
Zölle sind Abgaben die jedes Unternehmen bei Wareneingang (Einfuhrzoll) in die europäische Union tätigen muss. Innerhalb der EU gibt es keine Zollzahlungen mehr.
Entsprechend der Zielrichtung und des Zwecks von Zöllen gibt es verschiedene Arten, wie beispielsweise die Fiskal- oder Finanz-, Schutz- oder Antidumpingzölle.
Ab welchem Betrag fallen die Zölle an?
Unabhängig ob von einer Privatperson oder einem Unternehmen, müssen für alle Sendungen von Waren Einfuhrabgaben geleistet werden. Zwischen 22 Euro und 150 Euro fällt eine Einfuhrumsatzsteuer an. Ab einem Wert von 150 Euro wird auch Zoll berechnet.
Bei der Feststellung, ob Warenwertgrenzen eingehalten sind, ist der Gesamtwert der Ware ausschlaggebend. Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet.
Ausgenommen von der Zollfreiheit und damit auch von der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer und anfallender Verbrauchsteuern sind jedoch:
- Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke
- Tabak und Tabakwaren
- Parfüms und Eau de Toilette
Was sind Zolltarifnummer und welche gibt es?
Zolltarifnummern werden für die Kennzeichnung von Waren im internationalen Handelsverkehr eingesetzt und dienen unterschiedlichen Zwecken:
- für die Zollanmeldung von Ex- und Importen;
- für die Ermittlung von Einfuhrabgaben;
- als Grundlage für die Preiskalkulation;
- für die statistische Erfassung im Rahmen der Außenhandelsstatistik.
Weitere Infos zu den verschiedenen Zolltarifnummern finden sie unter www.zolltarifnummern.de
Wie berechnet sich der Zollbetrag?
Der Zollsatz ist von Tarifnummer zu Tarifnummer unterschiedlich. Somit gibt es auch Zolltarifnummern bei denen kein Zoll anfällt.
Berechnungsschritt | Einbezogene Werte | Betrag in Euro |
Ermittlung des Zollwertes | Rechnungspreis | 10.000,00 |
+Beförderungskosten | 1.000,00 | |
= Zollwert | 11.000,00 | |
Berechnung des Zollbetrages | Zollwert x Zollsatz = Zollbetrag
11.000 x 5,6%* = 616,00 |
616,00 |
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